Schlagwort: Urheberrecht

Die “Hague Declaration” von LIBER – eine Vision

Wie wäre es, wenn Wissenschaftler und Infrastruktureinrichtungen Fakten, Daten und Ideen mit technischen Mitteln aus Publikationen extrahieren und analysieren könnten, ohne sich über das Urheberrecht Gedanken machen zu müssen? Dann könnten Wissenschaftler ihre Kräfte darauf konzentrieren, dem digitalen Zeitalter angemessene Technologien zu entwickeln, um aus den bereits vorhandenen Sammlungen von Fakten, Daten und Ideen und sonstigen Inhalten mit Hilfe von Text- oder Data-Mining (Content-Mining) neue Muster und Trends zu entdecken. Und mit dem dadurch gewonnenen Wissen könnte man Herausforderungen unserer Zeit begegnen, z. B. dem Klimawandel, Arbeitslosigkeit, Unterstützung der ökonomischen und sozialen Entwicklung in allen Teilen der Erde. 

Das neue Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht – ein Schritt in Richtung Open Access! Oder doch nicht?!

Die Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat FAQ zum neuen urheberrechtlichen Zweitveröffentlichungsrecht veröffentlicht. Seit dem 1.1.2014 lautet § 38 Absatz 4 UrhG: „Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ „Na super“, denkt man bei der Lektüre des Textes, „dann kann ich meinen Artikel ja einfach auf einer Plattform frei schalten…“