A question of respect
Publishers must respect researchers’ rights to publish open access – this is what CESAER, the European University Association(EUA) and Science Europe call for in a joint statement.
➔Publishers must respect researchers’ rights to publish open access – this is what CESAER, the European University Association(EUA) and Science Europe call for in a joint statement.
➔Verlage müssen die Rechte von Forschenden bei Open-Access-Veröffentlichungen respektieren – dies fordern CESAER, European University Association (EUA) und Science Europe in einer gemeinsamen Stellungnahme.
➔Deine Daten, meine Daten, Forschungsdaten – unter diesem Titel fand am 09. Mai 2019 im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Digitalen Salon an der TIB in Hannover ein Vortrag zu den vielfältigen Gesichtspunkten des wissenschaftlichen Umgangs mit erzeugten Daten statt.
➔Open Access bedeutet nicht nur den kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, sondern auch die Möglichkeit, sie frei weiterzuverbreiten und nachzunutzen. Um so ärgerlicher ist es, dass einige Verlage diese freie Nachnutzbarkeit in ihren als solche bezeichneten Open-Access-Publikationen aktiv behindern.
➔Die Technische Informationsbibliothek ist bestrebt, für Wissenschaft und Lehre Fachinformationen möglichst umfassend und vor allem auch online zur Verfügung zu stellen. Fachinformationen sind Monographien, Zeitschriftenartikel, aber mittlerweile auch z. B. wissenschaftliche Filme (Vorlesungsaufzeichnungen, Simulationen, abgefilmte Experimente), 3D-Architekturmodelle und Forschungsdaten. Die TIB stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, um diese nicht-textuellen Materialien in einem geeigneten Portal online ihren Kunden verfügbar zu machen (derzeit GetInfo; in Planung ist ein AV-Portal). Wann dürfen die Materialien aber online bereitgestellt werden? In der Presse ist dies ein präsentes Thema (siehe zuletzt der prominente Rechtsstreit zwischen GEMA und Youtube) und in der Praxis ist die komplexe Rechtssituation an den Materialien schwer zu handhaben. Damit die TIB diese Materialien online bereitstellen kann, müssen der Bibliothek bestimmte Rechte von Urhebern oder sonstigen Rechtsinhabern eingeräumt werden. Damit es Rechtsinhabern an den Filmen, 3D-Architekturmodellen, etc. möglichst einfach gemacht wird, stellt die TIB standardisierte Lizenzverträge zur Verfügung (s. Kompetenzzentrum für nicht-textuelle Materialen – Inhalte bereitstellen).
➔Was ist die Berliner Erklärung? Welche Publikationsformen, Regelungen und Lizenzen gibt es? Und wie ist die rechtspolitische Entwicklung von Open Access? Am dritten Tag der Open Access Week geht es um die rechtlichen Fragen. Alle Sitzplätze im Vortragsraum der TIB/UB am Königsworther Platz sind besetzt und Punkt 14 Uhr geht es los. Im ersten Vortrag von Elke Brehm, der Fachreferentin für Rechtswissenschaften der TIB/UB geht es um die Entstehungsgeschichte von Open Access, Rechte der Veröffentlichung und die Open Access – Lizenzen insbesondere von Creative Commons. Die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichen Wissen“ stellt zurzeit die Definition von Open Access dar. Zudem erklärt Elke Brehm die Wege der Veröffentlichung und die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitpublikation. Bei der Veröffentlichung mit Open Access, stellt sich die Frage nach den Lizenzen, vorgestellt wird von Ihr Creative Commons. Deren Vorteile bestehen darin leicht verständlich, weit verbreitet, der Rechtssituation in Deutschland angepasst und vor allem rechtlich anerkannt zu sein.
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