Die Technische Informationsbibliothek ist bestrebt, für Wissenschaft und Lehre Fachinformationen möglichst umfassend und vor allem auch online zur Verfügung zu stellen. Fachinformationen sind Monographien, Zeitschriftenartikel, aber mittlerweile auch z. B. wissenschaftliche Filme (Vorlesungsaufzeichnungen, Simulationen, abgefilmte Experimente), 3D-Architekturmodelle und Forschungsdaten. Die TIB stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, um diese nicht-textuellen Materialien in einem geeigneten Portal online ihren Kunden verfügbar zu machen (derzeit GetInfo; in Planung ist ein AV-Portal). Wann dürfen die Materialien aber online bereitgestellt werden? In der Presse ist dies ein präsentes Thema (siehe zuletzt der prominente Rechtsstreit zwischen GEMA und Youtube) und in der Praxis ist die komplexe Rechtssituation an den Materialien schwer zu handhaben. Damit die TIB diese Materialien online bereitstellen kann, müssen der Bibliothek bestimmte Rechte von Urhebern oder sonstigen Rechtsinhabern eingeräumt werden. Damit es Rechtsinhabern an den Filmen, 3D-Architekturmodellen, etc. möglichst einfach gemacht wird, stellt die TIB standardisierte Lizenzverträge zur Verfügung (s. Kompetenzzentrum für nicht-textuelle Materialen – Inhalte bereitstellen).
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