Die neue Open-Access-Richtlinie der LUH – und wie die TIB bei der Umsetzung unterstützt

Im Jahr 2011 hat die Leibniz Universität Hannover (LUH) ihre erste Open-Access-Resolution verabschiedet. Seither hat sich beim Thema Open Access wissenschaftspolitisch viel getan, etwa mit der 2016 verabschiedeten Open-Access-Strategie des BMBF, dem von der Europäischen Kommission und anderen Förderern 2018 vorgelegten Plan S oder den im Januar 2022 vom Wissenschaftsrat veröffentlichten Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access, in denen Open Access als Standard gefordert wird.

Nach mehr als zehn Jahren hat die Leibniz Universität Hannover im Juni 2022 eine neue Open-Access-Richtlinie verabschiedet. Diese ersetzt die seit 2011 gültige Fassung und geht in vielen Punkten darüber hinaus. Die TIB in ihrer Rolle als Universitätsbibliothek unterstützt die Mitglieder der Leibniz Universität Hannover beim Open-Access-Publizieren und der Umsetzung der Richtlinie. In diesem Beitrag sollen die einzelnen Punkte beleuchtet und die entsprechenden Angebote der TIB erläutert werden.

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Die neue Richtlinie fordert die LUH-Mitglieder nicht nur auf, ihre wissenschaftlichen Publikationen Open Access zu veröffentlichen, sondern äußert eine Präferenz für die Erstveröffentlichung im Open Access („goldener Weg“)  und empfiehlt die Lizenz CC BY. Diese in der Wissenschaft weit verbreitete Lizenz ermöglicht die weitestgehende Nachnutzung und stellt gleichzeitig sicher, dass die Urheber:innen genannt werden müssen.

Häufig fallen beim Publizieren Kosten an. Die TIB hilft bei der Finanzierung von Gold-OA-Publikationen durch Verträge mit Verlagen und einen Publikationsfonds, über den die Kosten (article processing charges, APCs) für Artikel in qualitätsgesichterten Open-Access-Zeitschriften unter bestimmten Bedingungen übernommen werden können. Außerdem setzt sich die TIB für APC-freie goldene Angebote ein und beteiligt sich an deren Finanzierung.

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Ein großes Hindernis für die Zweitveröffentlichung und (auch eigene) Nachnutzung von wissenschaftlichen Publikationen ist, dass bei traditionellen Zeitschriften und Büchern dem Verlag in der Regel die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen werden. Die neue Open-Access-Richtlinie ermutigt dazu, nur einfache Nutzungsrechte zu übertragen, um die Publikation problemlos z.B. in einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Die TIB unterstützt dabei und stellt Informationen zu Autor:innenrechten bereit.

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Gemäß diesem Punkt sollen “echte” Open-Access-Zeitschriften gegenüber hybriden Zeitschriften bevorzugt werden. Dass bei der Veröffentlichung wie in jedem Fall auf die Qualität des Publikationsortes zu achten ist, ergibt sich schon aus der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Hybride Zeitschriften, also klassische Subskriptionszeitschriften, in denen gegen eine zusätzliche Gebühr Open Access publiziert werden kann, bieten auf den ersten Blick Vorteile, da es sich oft um etablierte und renommierte Zeitschriften handelt. Allerdings ist das Geschäftsmodell kritisch zu sehen, da man letztlich doppelt bezahlt. Durch die TIB werden daher hybride Zeitschriften nur im Rahmen von Transformationsverträgen (wie DEAL), nicht aber über den Publikationsfonds gefördert.

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Die Aufforderung, das Zweitveröffentlichungsrecht zu nutzen, fand sich schon in der Fassung von 2011. Damals sehr allgemein gehalten, kann jetzt konkret auf das Institutionelle Repositorium der Leibniz Universität Hannover verwiesen werden, das die TIB seit 2015 betreibt. Dieses ermöglicht den Mitgliedern der LUH, ihre Publikationen kostenlos und rechtssicher als Erst- oder Zweitveröffentlichung frei zugänglich zu machen.  Im Zweitveröffentlichungsservice prüfen wir Publikationslisten darauf, welche Veröffentlichungen über das Repositorium bereitgestellt werden dürfen und übernehmen alle dafür nötigen Schritte.

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Die Aufforderung an die LUH-Mitglieder, sich aktiv an der Umgestaltung des Publikationssystems hin zu Open Access zu beteiligen ist ein neuer – und ganz wichtiger – Punkt. Die Universitätsleitung kann Vorgaben machen und die Bibliothek kann Plattformen und Dienstleistungen anbieten, aber letztlich muss die Transformation zu Open Access aus der Wissenschaft selbst kommen, von den Forschenden, die sich in ihrer Rolle als Autor:innen und Herausgeber:innen oder als Mitglieder in Fachgesellschaften und Gremien aktiv dafür einsetzen. Viele LUH-Mitglieder engagieren sich bereits auf unterschiedliche Weise für Open Access, einige davon stellen wir zur Zeit als „Open Access Champions“ im TIB-Blog vor.

Auch das erwünschte Engagement für nicht-kommerzielle Angebote wird von der TIB unterstützt. Die TIB beteiligt sich beispielsweise an der Finanzierung von aus der Wissenschaft kommenden Plattformen wie arXiv, SciPost oder Open Library of Humanities und bietet selbst mit TIB Open Publishing eine Open-Access-Plattform für Konferenzbände und Zeitschriften. LUH-Mitgliedern steht auch das Institutionelle Repositorium für die Veröffentlichung von Schriftenreihen, Proceedings etc. zur Verfügung.

Während die Open-Access-Resolution von 2011 neben der allgemeinen Aufforderung, Open Access zu publizieren, relativ knapp gehalten war, enthält die neue Richtlinie viele konkrete Hinweise, wie das Ziel, möglichst alle Publikationen der LUH frei zugänglich zu machen, erreicht werden kann. Die TIB unterstüzt dabei und berät zu den unterschiedlichsten Fragen zu Open Access. Sprechen Sie uns aber nicht nur bei Fragen an, sondern auch, wenn Sie Ideen für Open-Access-Aktivitäten haben. Gemeinsam können wir Open Access zum Standard an der LUH machen.

... arbeitet im Bereich Publikationsdienste der TIB und ist insbesondere für Beratung und Schulungen zum Thema Open Access zuständig.