Kostenfrei im Open Access zweitveröffentlichen

Suchen Sie nach einer Möglichkeit, Ihre bereits erschienen Publikationen einem größeren Interessentenkreis zugänglich zu machen? Vielleicht sogar kostenfrei? Und ohne selbst viel Zeit investieren zu müssen? Dann sind Sie hier genau richtig, denn wir möchten Ihnen im Rahmen der diesjährigen Open Access Week gerne Ihre Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten an der Leibniz Universität Hannover vorstellen.

Was sind Zweitveröffentlichungen?

Unter einer Zweitveröffentlichung versteht man die Publikation eines Werkes, welches bereits an einem anderen Ort veröffentlicht wurde (bspw. bei einem Verlag). Sie kann insbesondere dazu dienen, eine weltweit frei verfügbare Version (Open Access) zugänglich zu machen.
Eine Zweitveröffentlichung erfolgt oft auf institutionellen oder disziplinären Repositorien. Sie kann parallel zur Erstveröffentlichung oder auch zeitversetzt erfolgen. Je nachdem, welche Rechte an ihrer Publikation die Urheber*innen bereits abgetreten haben, kann eine Zweitveröffentlichung mit oder ohne Einhaltung einer Embargofrist und teilweise auch unter einer freien Lizenz (z.B. CC BY) erfolgen.

Welche Vorteile bietet eine Zweitveröffentlichung?

Picture by Jonpattern, CC BY-SA 4.0

Eine Zweitveröffentlichung ist in der Regel eine kostenfreie Möglichkeit, die eigenen Publikationen weltweit dauerhaft frei zur Verfügung zu stellen. Dies sorgt für erhöhte Sichtbarkeit, mehr Zitationen und einen höheren Impact der eigenen Forschung. So sind z.B. die über das LUH-Repositorium frei verfügbaren Publikationen auch direkt aus Scopus oder dem Web of Science abrufbar. Dies geschieht mittels des Service Unpaywall, der alle Publikationen im Repositorium verzeichnet und die Volltextlinks an die beiden Datenbanken übermittelt.
Weiterhin erfüllt die Zweitveröffentlichung auch die Anforderungen von Fördermittelgebern an Open Access. Plan S verlangt etwa, dass die aus finanzierter Forschung entstandenen Publikationen sofort Open Access publiziert werden müssen. Hierzu kann die Publikation natürlich direkt unter einer freien Lizenz in einer Open-Access-Zeitschrift erfolgen, die allerdings oft Gebühren hierfür verlangt (sog. Article Processing Charges oder APCs). Oder Sie nutzen die Möglichkeit in einer subskriptionsbasierten Zeitschrift zu veröffentlichen und die Publikation zeitgleich auf einem Repositorium frei zur Verfügung zu stellen. Eine Parallelveröffentlichung in einem geeigneten Repositorium wird als Alternative zur Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift akzeptiert.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?

Sie können Ihr Zweitveröffentlichungsrecht aufgrund verschiedener rechtlicher Grundlagen wahrnehmen. Die Wichtigsten werden im Folgenden kurz dargestellt:

Verpflichtungen ggü. Fördermittelgebern vor Abschluss eines Autorenvertrags
Es kann vorkommen, dass Sie bei der Beantragung von Drittmitteln dem Fördermittelgeber die Veröffentlichung der durch die finanzierte Forschung entstandenen Publikationen im Open Access zusichern. Diese vertragliche Verpflichtung hat dann Vorrang und muss bei einem später zu schließenden Autorenvertrag mit einem Verlag berücksichtigt werden. (vgl. auch Plan S Rights Retention Strategy).

Autorenverträge
Vor der Veröffentlichung bei einem Verlag werden in der Regel sogenannte Autorenverträge abgeschlossen. Diese definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und beinhalten meist die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte der Publikation an den Verlag. Hier haben die Autor*innen allerdings die Möglichkeit, den Autorenvertrag entsprechend abzuändern oder ein Addendum hinzuzufügen, in dem sie sich bewusst gewisse Rechte an ihrer Publikation vorbehalten. Für eine Zweitveröffentlichung ist zumindest nötig, dass die Autor*innen dem Repositorium ein einfaches Nutzungsrecht einräumen dürfen.

Self-Archiving Policies der Verlage
Viele Verlage haben jenseits individueller Autorenverträge sogenannte Self-Archiving Policies. Diese geben an, welche Version (eingereichtes Manuskript, akzeptiertes Manuskript oder Verlagsversion) einer Publikation die Autor*innen zweitveröffentlichen dürfen und ob ggf. eine Embargofrist eingehalten werden muss. Meist finden sich entsprechende Hinweise auf den Verlagswebseiten. Eine unverbindliche Übersicht solcher Policies nach Verlagen oder Zeitschriften findet sich auf Sherpa Romeo. Bei der Auslegung der Self-Archiving Policies sind wir Ihnen gerne behilflich und übernehmen ggf. Nachverhandlungen mit den Verlagen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

National- & Allianzlizenzen mit Open-Access-Klausel
Deutsche Bibliotheken verhandeln im Rahmen von National- oder Allianzlizenzen große Lizenzpakete mit einzelnen Verlagen. Diese beinhalten oft aber nicht nur Zugangs- und Archivierungsrechte für die Bibliotheken, sondern auch Zweitveröffentlichungsrechte für die Autor*innen, die in den betreffenden Zeitschriften publizieren. Diese erlauben eine Zweitveröffentlichung von Publikationen, auch wenn dies in Autorenvertrag oder Self-Archiving Policy nicht vorgesehen ist. Ob Sie als Autor*in hiervon profitieren, können wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Publikationsliste mitteilen.

§38 UrhG

Dieser Paragraf des Urheberrechtsgesetzes regelt das Zweitverwertungsrecht für Urheber*innen. Wichtig ist hier vor allem Absatz 4:

„Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.“

Die TIB geht, gemeinsam mit den anderen Bibliotheken der in der Allianz der führenden Technischen Universitäten (TU9) zusammengeschlossenen Universitäten, davon aus, dass dieses Zweitveröffentlichungsrecht einheitlich für alle wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätze aus den Einrichtungen ab dem Erscheinungsjahr 2014 anzuwenden ist. Dies heißt für Sie, dass Sie alle Ihre Zeitschriftenbeiträge ab 2014 in der Manuskriptversion zweitveröffentlichen dürfen, und dies unabhängig davon, ob in einem Autorenvertrag etwas anderes vereinbart wurde (vgl. auch BMBF, Urheberrecht in der Wissenschaft, 2020, S. 28).

Wie können Sie als LUH-Mitglied zweitveröffentlichen?

Alle (ehemaligen) Mitglieder der LUH sind dazu berechtigt, sich einen Nutzeraccount im Institutionellen Repositorium der LUH anzulegen und selbst Publikationen einzustellen. Diese werden durch die TIB validiert und mit Metadaten angereichert, bevor sie veröffentlicht werden.

Alternativ zum Self-Upload können Sie uns auch gerne einfach eine Liste Ihrer Publikationen zusenden, die wir für Sie auf mögliche Zweitveröffentlichungen prüfen. Nach positiver Prüfung benötigen wir von Ihnen lediglich eine unterzeichnete Publikationsvereinbarung und die zugehörigen Volltexte. Das Einstellen übernehmen wir für Sie.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: kontakt@repo.uni-hannover.de oder telefonisch unter 0511 762-19869.

... ist Repository Managerin im Bereich Publikationsdienste der TIB