Plan S – erste Implementierungsrichtlinien für Open-Access-Auflagen

Einige Wochen, nachdem die cOAlition S ihren Plan S für härtere Open-Access-Auflagen in der Forschungsförderung präsentiert hat, hat sie nun erste Implementierungsrichtlinien veröffentlicht und zur Diskussion eingeladen. Die Richtlinien weisen in eine sehr gute Richtung von vielfach klareren und einfacher zu überprüfenden Vorgaben. Ihre Umsetzung bedeutet einen deutlichen Schritt in Richtung Open Access und weg vom Subskriptionssystem.

Der Plan S sieht eine Verschärfung schon existierender Open-Access-Auflagen seitens vieler Forschungsförderer vor, mit dem expliziten Ziel, das Subskriptionsmodell für wissenschaftliche Werke (Zugang durch Abonnement oder Kauf) zu überwinden und durch dauerhafte Open-Access-Modelle zu ersetzen. In den letzten Wochen hat es einige Diskussionen darüber gegeben. Es gab erwartbaren Widerspruch von Verlagen und von traditionsorientierten Forscher/innen, aber auch sehr viel Unterstützung. Zuletzt sorgte der Beitritt von Wellcome Trust und der Bill & Melinda Gates Foundation für große Unterstützung – mein Kollege Stefan Schmeja hat letzte Woche darüber berichtet. Doch vieles bleibt noch unklar, insbesondere, wie die Förderer die teilweise unklaren oder auch etwas widersprüchlichen Ziele implementieren und kontrollieren wollen.

Wie angekündigt hat der Zusammenschluss heute erste Implementierungsrichtlinien veröffentlicht und zum Feedback eingeladen. Die Richtlinien enthalten eine Vielzahl von Punkten, die ein etwas klareres Licht werfen darauf, wie die Förderer sich die Umsetzung wünschen. Dabei stehen Zeitschriftenartikel im Vordergrund, andere Arten von Forschungspublikationen sollen später angegangen werden.

Für die weitere Debatte, zur eigenen Klärung und für die Diskussion mit Kolleg/innen habe ich hier eine kleine deutsche Zusammenfassung und Einschätzung geschrieben. Verbindlich ist natürlich das Originaldokument. Wer nicht so viel lesen möchte, kann hier direkt zu den konkreten technischen und organisatorischen Auflagen springen.

Zielsetzung

Um alle Zweifel auszuräumen, bekräftigen die Förderer noch einmal, dass ihr Ziel der komplette und sofortige Umstieg auf Open Access bei allen Publikationen aus öffentlich geförderter Forschung ist. Sie betonen, dass dabei viele Akteure zusammenwirken müssen. Sie betonen die Relevanz von Nachnutzbarkeit und freiem Zugang sowie die Notwendigkeit effizienter, fairer und transparenter Modelle. Dabei wird auch dem Journal Impact Factor und ähnlichen Metriken eine Absage erteilt. Die Anforderungen aus DORA zur eigenständigen Bewertung von Wissenschaftler/innen sollen zukünftig in Förderrichtlinien aufgenommen werden.

Compliance – wie kann man dem Open-Access-Ziel entsprechen?

Bei Nutzungslizenzen für Artikel gibt es nach den Vorstellungen der Förderer nicht mehr viel Spielraum – alle Artikel sollen sofort bei Publikation weltweit frei und unter einer freien Lizenz zugänglich sein:

All scholarly articles that result from research funded by members of cOAlition S must be openly available immediately upon publication without any embargo period. They must be permanently accessible under an open license allowing for re-use for any purpose, subject to proper attribution of authorship. cOAlition S recommends using Creative Commons licenses (CC) for all scholarly publications and will by default require the CC BY Attribution 4.0 license for scholarly articles.

In der Regel sollten diese Artikel von Anfang an Open Access veröffentlicht werden (Gold Open Access). Unter bestimmten Bedingungen ist die (zu einer nicht-Open-Access-Veröffentlichung) parallele Veröffentlichung in einem Repository erlaubt, und für eine Übergangszeit sollen Veröffentlichungen in hybriden Zeitschriften (frei zugängliche Artikel in ansonsten nicht freien Zeitschriften) zulässig sein, wenn eine klare Transformationsperspektive für die Umstellung der Zeitschrift auf Open Access existiert. (Das ist leider nach wie vor sehr unklar, siehe auch unten.)

Die Plan-S-Kompatibilität von Zeitschriften und Repositorien möchte der Zusammenschluss gerne in einschlägigen Verzeichnissen (DOAJ für Zeitschriften, OpenDOAR für Repositorien) markieren. Für alle Publikationswege (auch für die Publikation in reinen Open-Access-Zeitschriften) wird die parallele Veröffentlichung in Repositorien empfohlen.

Publikationskosten

Bei Publikationskosten für Open-Access-Veröffentlichungen erwartet der Plan S Transparenz des jeweiligen Modells. Es wird verlangt, dass Kosten für Autor/innen auf Antrag erlassen werden können. APCs (Publikationskosten) für Veröffentlichungen in hybriden Publikationen dürfen nur noch sehr eingeschränkt erstattet werden, die individuellen Förderer können auch komplett darauf verzichten, solche Kosten noch zu erstatten.

Unterstützung hochwertiger Open-Access-Zeitschriften und -Plattformen

Dort, wo es an Infrastruktur in Form geeigneter Zeitschriften oder Plattformen fehlt, möchten die Förderer helfen, die Lücken zu schließen. Sie betonen die Notwendigkeit alternativer (APC-freier) Geschäftsmodelle und wollen dazu eine Marktanalyse durchführen, um Bedarfe zu ermitteln und Anreize für neue Angebote setzen zu können. Hier ist es nicht sehr viel konkreter gegenüber dem ursprünglichen Plan geworden.

Zeitplan

Die Förderer werden nicht alle nach dem selben Zeitplan operieren. Der Plan S soll ab dem 1. Januar 2020 implementiert werden. Mindestens sollen die Anforderungen in allen ab diesem Moment veröffentlichten Calls enthalten sein, die einzelnen Förderer können aber auch entscheiden, die Regeln ab dem 1. Januar 2020 auf neu vergebene Projektförderungen oder sogar schon auf existierende Förderungen anzuwenden.

Evaluierung von Plan S

Plan S wird im Jahr 2023 evaluiert werden. Dabei werden u.a. die Punkte evaluiert werden, die jetzt noch als Kompromisse enthalten sind und die von reinem goldenen Open Access abweichen: Transformationsverträge mit Verlagen und die Parallelveröffentlichung in Repositorien (hybrid/green open access). Hier deutet sich an, dass der transformative Nutzen dieser Instrumente skeptisch gesehen wird und dass diejenigen, die hierauf hoffen, in den nächsten Jahren den Beweis antreten müssten, dass die Maßnahmen den freien Zugang tatsächlich befördern.

Überprüfung und Sanktionierung

Hier hat es leider ebenfalls keine Konkretisierung gegeben: Die Förderer versprechen, dass sie die Open-Access-Auflagen vertraglich absichern werden und bei Nicht-Einhaltung die geförderten Einrichtungen sanktionieren werden. Bisher sind Open-Access-Auflagen oftmals ignoriert worden, ohne dass Förderer dagegen vorgegangen wären, insofern ist dies ein großer Schritt – wenn es tatsächlich dazu kommt, dass routinemäßig geprüft und sanktioniert wird.

Konkrete Implementierung

Erst ab dieser Stelle wird es richtig konkret. Im Aufzählungsstil werden Anforderungen an Artikel, Zeitschriften, Plattformen und Verträge formuliert. Diese Liste erlaubt es bereits jetzt, in den einzelnen Einrichtungen und Projekten darauf vorzubereiten, was in Zukunft für (u.a.) europäische Förderung zu leisten sein wird, auch wenn einzelne Punkte noch unklar sind oder vielleicht nicht sofort umsetzbar erscheinen.

Lizenzen

Autor/innen müssen alle Rechte an ihren Artikeln behalten – ein Copyright-Transfer an den Verlag ist verboten. Eine Nachnutzung veröffentlichter Artikel für beliebige (inkl. kommerzieller) Zwecke muss garantiert werden. Hierfür wird die CC-BY-4.0-Lizenz erwartet. Alternativ werden noch CC-BY-SA-Lizenz und CC0 erlaubt, aber jede Einschränkung der Nutzung (CC BY-NC oder CC BY-ND) wird ausgeschlossen. Dies entspricht gängigen Open-Access-Definition, aber widerspricht der heutigen Praxis vieler Verlage und Wissenschaftler/innen, hier wird ein Umdenken stattfinden müssen.

Kriterien für Open-Access-Zeitschriften und -Plattformen

Open-Access-Plattformen im Sinne des Plan S sind Veröffentlichungsorte für Erstveröffentlichungen (während unter „Repositorien“ dann später Veröffentlichungsorte verstanden werden, die hauptsächlich Zweitveröffentlichungen enthalten). Sie werden parallel zu Open-Access-Zeitschriften als Medien für die (goldene) Open-Access-Erstveröffentlichung angesehen. Folgende Anforderungen sollen implementiert werden:

  • Zeitschrift/Plattform im DOAJ gelistet (oder Aufnahme beantragt – hier könnte eine Lücke liegen, die m.E. noch geschlossen werden sollte)
  • alle Artikel der Zeitschrift/Plattform sind frei zugänglich – Verbot von nicht-Open-Access-Anteilen und Embargoperioden (freier Zugang erst nach x Monaten/Jahren)
  • CC BY (alternativ CC BY-SA oder CCO) kann als Lizenz gewählt werden
  • alle Rechte verbleiben bei Autor/in
  • transparentes Qualitätssicherungsverfahren
  • automatischer Kostenerlass und -reduzierung für Autor/innen aus einkommensschwachen Ländern
  • Verbot von Parallelzeitschriften, bei denen zusätzlich zu einem etablierten nicht-Open-Access-Journal ein namensähnliches Open-Access-Journal für die Erfüllung der Fördererauflagen aufgelegt wird (dies ist eine explizite Absage an erste Versuche z.B. von Elsevier, so vorzugehen)
  • transparente Preismodelle, Kostenbestandteile
  • Nutzung von DOI inklusive Versionierung
  • Langzeitarchivierung
  • maschinenlesbarer Volltext (z.B. in einem XML-Format) zur Unterstützung von Content Mining
  • Veröffentlichung von zugehörigen Forschungsdaten und Code
  • hochwertige Metadaten auf Artikelebene inklusive der zitierten Literatur unter CC0 (keinerlei Beschränkung der Nutzung dieser Daten)
  • maschinenlesbare Lizenzinformationen im Artikel

Wenn es tatsächlich so kommt, dann ist die Nachnutzbarkeit, Archivierung, Vernetzung wissenschaftlicher Publikationen auf einem sehr guten Niveau möglich, und ich hoffe, dass keine großen Abstriche hieran vorgenommen werden. Gleichzeitig sind die meisten dieser Punkte gut machbar und bereits seit langem für Zeitschriften empfohlen. Was auffällt: die ursprünglich angekündigte Höchstgrenze für APCs wird in den Richtlinien erst einmal nur als Forschungsziel benannt (ob man eine solche Grenze braucht).

Zusätzlich empfehlen die Förderer noch folgende Punkte:

  • Verwendung eindeutiger Identifier für Autor/innen (ORCID), aber auch für Förderer, Programme, Einrichtungen etc.
  • unmittelbare parallele Veröffentlichung in Open-Access-Repositorien
  • frei verfügbare Zitationsdaten (siehe Open Citations I4OC)

Parallelveröffentlichung in Repositorien

Die Parallelveröffentlichung in Repositorien (parallel zu einer nicht-freien Veröffentlichung in einer Zeitschrift) soll zunächst noch zugelassen sein. Hierbei werden allerdings klare Auflagen gemacht:

  • sofortige parallele Veröffentlichung unter einer freien Lizenz ohne Zusatzkosten für die Autor/innen in einem geeigneten Repositorien (Kriterien s.u.)
  • Verlagsversion oder letztes akzeptierte Autor/innenfassung (hier bleibt also ein Nachteil gegenüber reinen Open-Access-Veröffentlichungen)
  • keinerlei Embargo, sofort mit Veröffentlichung in Zeitschrift muss auch die Repository-Fassung frei zugänglich sein
  • Rechte verbleiben bei Autor/innen, Veröffentlichung unter CC BY 4.0, CC BY-SA 4.0 oder CC0
  • Selbstarchivierungsregeln müssen in SHERPA/RoMEO hinterlegt sein
  • transparente Qualitätssicherung bei der Verlagsveröffentlichung
  • Anwendung der Kriterien für Open-Access-Zeitschriften und -Plattformen (s.o.), inklusive der Empfehlungen (z.B. Langzeitarchivierung, DOI, ORCID etc.)

Dies ist prinzipiell machbar. Aus Verlagssicht wird sich (hoffentlich) die Frage stellen, warum man dann nicht gleich die Zeitschrift auf Open Access und eine freie Lizenz umstellt, wenn ohnehin viele Artikel unter freier Lizenz in ein Repositorium gehen. Die Ablieferung von Preprints wird empfohlen, ist aber nicht ausreichend zur Erfüllung der Kriterien – hierzu muss mindestens das letzte Autor/innenmanuskript veröffentlicht werden.

Geeignete/zulässige Repositorien erfüllen diese Bedingungen:

  • Registrierung in OpenDOAR
  • automatische Dokumentablieferung möglich
  • Volltext in JATS-XML (hier stellt sich nicht nur mir die Frage, wie schnell Repositorien diesen Punkt erreichen können, v.a. dort, wo der Verlag keine XML-Fassung bereitstellt)
  • qualitätsgesicherte Metadaten in Standardformaten inklusive Verweis auf Erstveröffentlichung, welche Version archiviert wurde, Lizenz etc. (wer ein DINI-zertifiziertes Repositorium betreibt, sollte hier auf einem guten Weg sein)
  • eine offene Schnittstelle (API) für den Zugriff auf die Repositoriumsinhalte
  • Ablieferung zur Registrierung des Volltexts bei Metadatendiensten wie PubMed
  • permanente Verfügbarkeit
  • Helpdesk (für Autor/innen)

Vieles davon ist gängige Empfehlung z.B. im DINI-Zertifikat, manches ist noch die Ausnahme (automatische Ablieferung in das Repositorium, siehe z.B. den DDA von GESIS), anderes klingt nach Zukunftsmusik für die allermeisten Repositorien (JATS-Versionen der Artikel). Hier sollte es auch ein Feedback aus der Repositorienszene geben, wie man diese Punkte angehen kann/wird. Lohnend sind die Kriterien allemal, selbst wenn Repositorien irgendwann nicht mehr in erster Linie für nachträgliche Zweitveröffentlichungen gebraucht werden.

Transformationsverträge

Modelle wie „Offsetting“ und „Read&Publish“, bei denen Open Access und Subskription innerhalb eines Vertrags verbunden werden sollen, werden als unter Umständen und für eine Übergangszeit noch akzeptabel bezeichnet. Es wird verlangt, dass entsprechende Vereinbarungen öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Eine Zusammenarbeit mit ESAC wird angestrebt, um solche Modelle zugänglich zu machen. Die Förderer sind skeptisch und weisen darauf hin, unter welchen Bedingungen sie solche Verträge noch akzeptieren (d.h. unter welchen Bedingungen Veröffentlichungen in entsprechenden Zeitschriften noch die Open-Access-Auflagen erfüllen werden):

  • Veröffentlichung der Verträge inklusive der Kosten
  • Verträge müssen bis Jahresende 2021 geschlossen sein und dürfen nicht länger als 3 Jahre laufen
  • zwingende Aussagen darüber, wie die Zeitschriften nach Vertragsende komplett auf Open Access umgestellt sein werden

Abschluss

Diese Richtlinien sind noch nicht final, und es bleibt abzuwarten, was die weitere Debatte bringt. Aber die Hinweise sind deutlich konkreter als zuvor, und es scheint weniger Varianz bei der Umsetzung durch die einzelnen Förderer zu geben, als ich ursprünglich erwartet hatte. Die technischen Hinweise und Auflagen sind umsetzbar und sinnvoll. Alles wird mit dem Willen der Förderer stehen und fallen, das tatsächlich durchzusetzen. Für Bibliotheken und Forschungseinrichtungen gehört zu den nächsten Schritten, ihre Wissenschaftler/innen darauf vorzubereiten, ihre Infrastruktur darauf vorzubereiten und ihre Vertragsmodelle mit Verlagen anzuschauen (insbesondere Offsetting-/Transformationsverträge). Es bleibt zu hoffen, dass sich auch die DFG noch anschließen wird, aber mindestens über die europäische Forschungsförderung wird der Plan S eine Relevanz auch für Autor/innen in Deutschland haben.

... leitet den Bereich Publikationsdienste der TIB und koordiniert deren Open-Access-Aktivitäten.

https://orcid.org/0000-0002-5111-2788