Zweitveröffentlichungsrecht — unsere Open Access-Wette wird (vielleicht) von der Realität eingeholt

Update (12.4.2013): Empfohlen sei auch der sehr detaillierte und kritische Artikel über den Kabinettsentwurf von Bernd-Christoph Kämper im Weblog Archivalia.

Keine zwei Monate ist es her, da war hier im Blog von Inetbib’s Bet on Open Access and Open Science die Rede. Wie sich danach zeigte, war das Interesse sehr groß — und die Wetteinsätze nur in einer Frage deutlich gespalten:

Kommt das ersehnte Zweitveröffentlichungsrecht noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli 2013, oder werden weitere Jahre ins Land gehen, bis es so weit ist?

Das Zweitveröffentlichungsrecht: Was, wie und warum?

Physiker und Mathematiker machen es schon seit vielen Jahren vor: Die meisten Fachartikel, egal in welcher Zeitschrift erscheinend, werden sofort nach Fertigstellung des Manuskripts online frei zugänglich gemacht. Der Webdienst dahinter heißt arXiv, die Idee Open Access.

Das Zweitveröffentlichungsrecht ist ein Konzept, das besagt: Alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse sollten auf ähnliche Weise zugänglich gemacht werden dürfen — spätestens ein Jahr, nachdem das Original in einem Journal veröffentlicht wurde (besser früher). Bibliotheken wie wir würden uns um die technische Umsetzung kümmern, denn wir sind hier bereits am Ball.

(Zum Weiterlesen: Aktuelle Handreichungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen zum Zweitveröffentlichungsrecht.)

Zweitveröffentlichungsrecht — nicht irgendwann sondern (wahrscheinlich) bald

Heinz Pampel macht im Blog WissPub nun auf eine unscheinbare Pressemitteilung zu einem Kabinettsbeschluß von vergangener Woche aufmerksam. Demnach sieht es so aus, als könnte ein solches Recht tatsächlich noch in diesem Sommer kommen. Es bleibt spannend, aber so viel ist klar: Dieses Recht wird dabei helfen, sowohl ForscherInnen als auch Studierenden, Unternehmen, JournalistInnen und allen anderen wissenschaftlich Interessierten einen direkten Online-Zugriff auf Forschungsergebnisse zu verschaffen, ohne unzeitgemäße Bezahlschranken.

Ein guter Anfang, aber es sollte nachgebessert werden

Pampel macht allerdings auch auf die Beschränkung des aktuellen Beschlusses aufmerksam:

Irritierend ist die Fokussierung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.“ (S. 14) Wie es scheint sind Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, die die Hochschule selbst finanziert nicht betroffen.

Und leider wird auch der Wunsch der Allianz der Wissenschaftsorganisation (siehe oben) nach einem Wegfall oder zumindest einer Kürzung des bisher geplanten Embargos von 12 Monaten von der Bundesregierung bisher nicht berücksichtigt. Alles online frei zugänglich ist gut, keine Frage. Alles online sofort würde uns (und allen, die mit Forschungsergebnissen lernen und arbeiten) allerdings noch besser gefallen…

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