Unsere Leihfristen

Haben Sie sich auch schon manchmal geärgert, wenn Sie ein umfangreiches Buch nur für 14 Tage ausleihen konnten? Oder ein verliehenes Buch vormerken wollten, Ihnen aber mehrere Interessenten mit ihren Vormerkungen zu vorgekommen waren und Sie das Buch vielleicht erst bekommen hätten, wenn Sie Ihre Arbeit hätten erledigt haben müssen?

Beide Fälle hängen zusammen: Für stark nachgefragte Literatur, wo auch dauerhaft große Nachfrage zu erwarten ist, beschaffen wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Bibliothek weitere Exemplare. Diese Möglichkeiten sind aber beschränkt, und manchmal wird sehr spezielle Literatur nur für kurze Zeit stark nachgefragt. In solchen Fällen nutzen manche unserer Fachreferenten in den technisch-naturwissenschaftlichen Fächer eine verkürzte Ausleihe: Dann ist ein Buch für 14 Tage ausleihbar, und die Leihfrist kann wie auch sonst bis zu fünfmal verlängert werden, sofern nicht jemand anders es vormerkt. Das mache ich besonders für Praktikerliteratur in der Informatik, die schnell veraltet, wo es oft gleichwertige Alternativen gibt und ein weiteres Exemplar sich nicht immer lohnt. Bei der verkürzten Ausleihe steht ein Buch natürlich trotz der Verlängerungsmöglichkeiten dem Einzelnen insgesamt nur halb so lang zur Verfügung, wie ein ’normal‘ für vier Wochen ausleihbares. Dafür halbiert sich aber für alle, die ein solches Buch vormerken, die maximale Wartezeit – das Ergebnis ist, wie so oft im Leben – ein Kompromiss. Auch wenn zwei Wochen nicht reichen sollten, ein Buch durchzuarbeiten: Man bekommt jedenfalls schneller die Chance, es einzusehen, die Relevanz für die eigene Arbeit einzuschätzen und bei Bedarf benötigte kleinere Teile zu kopieren.

Beispiel für Kennzeichnung unterschiedlicher Leihfristen im Lesesaal Haus 1. Bücher mit "L" ohne Zusatz sind vier Wochen ausleihbar
Beispiel für Kennzeichnung unterschiedlicher Leihfristen im Lesesaal Haus 1. Bücher mit „L“ ohne Zusatz sind vier Wochen ausleihbar

Tatsächlich haben wir noch mehr Leihfristen im Angebot (und ich werde hier bei weitem nicht alle aufzählen und erklären). Da gibt es zum Beispiel Ausleihe für drei Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Im Katalog wird dies als „Kurzausleihe“ bezeichnet, nicht zu verwechseln mit der Ausleihe nicht verleihbarer Literatur über Nacht oder über das Wochenende, die an den Standorten FBK und FBS umgangssprachlich ebenfalls als Kurzausleihe bezeichnet wird. Die reguläre Kurzausleihe für drei Tage setzen wir beispielsweise ein bei Nachschlagewerken, u.a. Wörterbüchern. Abgesehen davon ist die 14-Tage-Ausleihe in vielen Fällen eine Art Nachfolger der Kurzausleihe. Aus der Perspektive Kurzausleihe betrachtet, ist die 14-Tage-Ausleihe eine große Verbesserung.

Alle bislang genannten Leihfristen sind Eigenschaften, die wir Exemplaren eines Buchs fest zuweisen. Für die Bestände der FBS, der FBR und der FBW gibt es je nach Nutzergruppe auch unterschiedliche Leihfristen für dasselbe Exemplar eines Buchs: Sogenannte Normalnutzer (nicht Angehörige der LUH und Nutzer außerhalb der Region Hannover) bekommen hier Medien nur mit einer Ausleihdauer von 14 Tagen.

Schließlich gibt es noch den großen Bereich der nicht verleihbaren Literatur. Das sind bei uns grundsätzlich Zeitschriften sowie Kongress- und Tagungsbände, in der FBR auch Kommentare und Entscheidungssammlungen. Der Grund dafür: Aus solchen Sammelwerken braucht man meistens genau einen Beitrag, den kann und darf man sich kopieren, und dafür stehen die Bestände stets für die Dokumentlieferung zur Verfügung, wo wir garantierte Bearbeitungszeiten von 72 Stunden (Normalbestellung), 24 Stunden (Eil-Bestellung) und sogar 3 Stunden (Eilt-sehr-Bestellung) anbieten. Das wäre nicht möglich, wenn wir Zeitschriften- und Kongressbände auch zur Ausleihe außer Haus zur Verfügung stellen würden.

Wo wir gerade dabei sind, noch zwei Hinweise:

  • Gelegentlich kommt es vor, dass man ein Buch aus der Lehrbuchsammlung ausgeliehen hat und jemand anders ausgerechnet dieses Exemplar vormerkt, obwohl im Regal noch verfügbare Exemplare stehen. Das ist ärgerlich und könnte vielleicht vermieden werden, wenn sich Vormerkungen nicht auf Exemplare, sondern auf Titel beziehen würden und das erste zurückkommende Exemplar für den oben auf der Liste der Vormerker stehenden bereitgelegt würde. Dieses Verfahren hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Stellen Sie sich ein Lehrbuch vor, das in 20 Exemplaren verfügbar ist. Wenn alle Exemplare verliehen sind, kann eine Vormerkung auf den Titel, d.h. die Menge aller 20 Exemplare entgegen genommen werden. Nicht immer wird das Exemplar zuerst zurückgegeben, dessen Leihfrist zuerst abläuft. Also müsste für alle 20 Exemplare die Möglichkeit der Leihfristverlängerung gesperrt werden, sobald nur eine Vormerkung aktiv ist. Das ist unverhältnismäßig, daher haben wir die technische Realisierbarkeit der titelbezogenen Vormerkungen nicht weiter geprüft. Unser Tipp für den Fall, dass ein von Ihnen ausgeliehenes Exemplar vorgemerkt wird, obwohl andere Exemplare verfügbar sind: Fragen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail bei der Leihstelle, ob die Vormerkung für Ihr ausgeliehenes Exemplar auf ein freies Exemplar umgebucht werden kann.
  • Die Fachreferent/inn/en erhalten einmal monatlich eine Liste der aktiven Vormerkungen, um zu erfahren, welche Literatur besonders nachgefragt ist. Aufgrund dieser Liste entscheiden wir dann (vielleicht nicht jeden Monat, aber doch regelmäßig), ob bei den stark nachgefragten Titeln ein weiteres Exemplar angeschafft wird oder (für die technisch-naturwissenschaftlichen Fächer in Haus 1) zunächst die Leihfrist von normal vier Wochen auf 14 Tage verkürzt wird. Bei solcher Gelegenheit fallen gelegentlich auch Ausleih- und Vormerkkartelle auf, bis zu extremen Fällen, dass zwei Nutzer zusammen z.B. alle verfügbaren drei Exemplare eines Buchs ausgeliehen und gegenseitig vorgemerkt haben. Das ist zwar durch die Benutzungsordnung nicht ausgeschlossen, gleichwohl kein besonders freundliches Verhalten gegenüber den Mitbewerbern um nachgefragte Literatur. In solchen Fällen werden natürlich keine weiteren Exemplare beschafft, sondern allenfalls die Leihfrist verkürzt. Abgesehen davon sind wir für Vormerkungen und Anschaffungsvorschläge dankbar, zeigen sie uns doch, welche Literatur Sie benötigen.

... ist Leiter des Bereichs Lokale Dienste.