Wissenschaft online, aber wie?

Die Technische Informationsbibliothek ist bestrebt, für Wissenschaft und Lehre Fachinformationen möglichst umfassend und vor allem auch online zur Verfügung zu stellen. Fachinformationen sind Monographien, Zeitschriftenartikel, aber mittlerweile auch z. B. wissenschaftliche Filme (Vorlesungsaufzeichnungen, Simulationen, abgefilmte Experimente), 3D-Architekturmodelle und Forschungsdaten. Die TIB stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, um diese nicht-textuellen Materialien in einem geeigneten Portal online ihren Kunden verfügbar zu machen (derzeit GetInfo; in Planung ist ein AV-Portal).

Wann dürfen die Materialien aber online bereitgestellt werden? In der Presse ist dies ein präsentes Thema (siehe zuletzt der prominente Rechtsstreit zwischen GEMA und Youtube) und in der Praxis ist die komplexe Rechtssituation an den Materialien schwer zu handhaben. Damit die TIB diese Materialien online bereitstellen kann, müssen der Bibliothek bestimmte Rechte von Urhebern oder sonstigen Rechtsinhabern eingeräumt werden. Damit es Rechtsinhabern an den Filmen, 3D-Architekturmodellen, etc. möglichst einfach gemacht wird, stellt die TIB standardisierte Lizenzverträge zur Verfügung (s. Kompetenzzentrum für nicht-textuelle Materialen – Inhalte bereitstellen).

Die Rechtsinhaber können dabei wählen, ob die Kunden der Portale die Materialien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur zum eigenen Gebrauch nutzen dürfen, oder ob sie auch die Möglichkeit haben sollen, die Materialien unter Nennung des Namens des Rechtsinhabers weiterzuverbreiten. Dazu müssen der TIB die Materialien unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Creative Commons Lizenzen erlauben den Kunden der Portale, die Materialien nicht nur für den eigenen Gebrauch herunterzuladen und zu nutzen, sondern auch legal auf ihrer eigenen Internetseite einzustellen und an Unbekannte weiterzugeben. Darüber hinaus sind die Lizenzen durch die übersichtlich gestalteten Zusammenfassungen der Inhalte der Lizenz („License Deed“) einfach handhabbar und Kunden und Rechtsinhaber können sich gleichermaßen sehr einfach über die Inhalte der Lizenz informieren, ohne sich mit komplizierten Rechtstexten auseinandersetzen zu müssen. Die TIB empfiehlt die Nutzung von Creative Commons Lizenzen, da sie zu einer freien Auseinandersetzung über wissenschaftliche Themen in der Wissenschafts-Community beitragen.

Mehr Informationen zur Handhabung der CC-Lizenzen und was Sie als Wissenschaftler/in bei der Publikation von Inhalten noch beachten sollten finden Sie z.B. in den Folien zu meinem Vortrag, den ich im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe anlässlich der internationalen Open Access Week 2012 gehalten habe:
[slideshare id=14994369&doc=oaweekbrehm2012-10-24-121102041237-phpapp02]

... ist Fachreferentin für Rechtswissenschaften, stellvertretende Justiziarin und Datenschutzbeauftragte der TIB