Open Access Week – Rechtliches zu Open Access

Die Veranstaltung „Rechtliches zu Open Access“ war gut besucht (Foto: Lambert Heller)

Was ist die Berliner Erklärung? Welche Publikationsformen, Regelungen und Lizenzen gibt es? Und wie ist die rechtspolitische Entwicklung von Open Access?
Am dritten Tag der Open Access Week geht es um die rechtlichen Fragen. Alle Sitzplätze im Vortragsraum der TIB/UB am Königsworther Platz sind besetzt und Punkt 14 Uhr geht es los.

Im ersten Vortrag von Elke Brehm, der Fachreferentin für Rechtswissenschaften der TIB/UB geht es um die Entstehungsgeschichte von Open Access, Rechte der Veröffentlichung und die Open Access – Lizenzen insbesondere von Creative Commons.
Die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichen Wissen“ stellt zurzeit die Definition von Open Access dar. Zudem erklärt Elke Brehm die Wege der Veröffentlichung und die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitpublikation. Bei der Veröffentlichung mit Open Access, stellt sich die Frage nach den Lizenzen, vorgestellt wird von Ihr Creative Commons. Deren Vorteile bestehen darin leicht verständlich, weit verbreitet, der Rechtssituation in Deutschland angepasst und vor allem rechtlich anerkannt zu sein.

(Foto: Lambert Heller)

In der zweiten Präsentation wird eine Alternative zu Creative Commons von Prof. Dr. Axel Metzger vom Institut für Rechtsinformatik der LUH vorgestellt. Er geht auch nochmals kurz auf die Definition von Open Access ein und betont, dass hier die Entwicklung der Begriffserklärung noch nicht abgeschlossen ist. Vorgestellt werden von Ihm die DIPP–Lizenzen insbesondere die Digital Peer Publishing Lizenz (kurz DPPL). Auch der Umgang mit VG–Wort, der Verwertungsgesellschaft Wort und der Entscheidung mit Open Access zu veröffentlichen, wird erläutert. Auch hier spielt die Publikationsform eine große Rolle. Am Ende des Vortrags von Prof. Dr. Axel Metzger zur rechtspolitischen Entwicklung von Open Access entstand eine rege Diskussionsrunde, bei der einige interessante Fragestellungen entstanden.

Wie sind die Autorenrechte, wenn Verlagsrechte bei einer Online-Publikation per Link akzeptiert werden müssen? Werden in Zukunft Zertifikate für die unterschiedlichen Open Access – Lizenzen vergeben, ähnlich wie bei Open Source – Software? Wie weit wird Open Access bei Berufungsverfahren an Hochschulen berücksichtigt?
Diese Frage und mehr gilt es wohl in Zukunft zu beantworten.